| Suchen: |
|
NEUES AUS DEN RESSORTS
Breitensport / News 18.05.2012
Deutscher Meister bei Ü40-Damen ist erneut die SG ASC09 Dortmund/AstroStars Bochum
Bildung / News 04.05.2012
Internationale Coach Clinic in Luxemburg
Jugend / News 16.05.2012
Schiedsrichter / News 21.05.2012
Senioren / News 08.05.2012
Anerkennungen für eine Sonderregelung für den Erwerb einer Trainerlizenz
Allgemeines
Über Soderregelungen befindet die LTA im einzelnen. Um eine Sonderregelung zu beantragen, muss ein postalischer, formloser Antrag auf Sonderregelung an Petra Schulte (Südstraße 69 ,48153 Münster) gesendet werden. Dem Antrag sind Kopien der erforderlichen Nachweise und ein basketballerischer Lebenslauf beizufügen. Außerdem sollte vermerkt werden, ob der Wunsch nach einer Weiterführung zur B-Lizenz besteht.
Im Rahmen dieser Sonderregelung entstehen für die Bearbeitung laut Beitrags- und Gebührenordnung des DOSB gesonderte Kosten von 25 Euro, die durch der Geschäftsstelle zusätzlich zu den Kosten von Modulen oder Lizenzprüfungen abgerechnet werden.
Möglichkeit 1 – Anerkennung von Studienleistungen
Im Rahmen einer Sonderregelung können Studienleistungen aus dem Studium der Sportwissenschaften für die Zulassung zur Lizenzprüfung angerechnet werden. Dabei handelt es sich sowohl um theoretische Studieninhalte als auch um basketballspezifische Kurse:
Theoretische Nachweise aus dem Grundstudium/ Bachelorstudium:
Fachpraktische Nachweise
Möglichkeit 2 – Anerkennung von Teilleistungen oder Lizenzen aus anderen Fachverbänden, Bundesländern oder aus dem Ausland
Es ist möglich, sich Teilleistungen aus anderen Fachverbänden (z.B. vom DFB, DHB etc.) oder dem Landessportbund anrechnen zu lassen. Basismodule aus anderen Übungsleiter- oder Fachübungs-leiterausbildungen können mit bis zu 40 LE angerechnet werden. Lizenzen aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland können zu Teilen oder auch in Gänze anerkannt werden, was im Einzelfall im Lehr- und Trainerausschuss entschieden wird.
Sonderregelung bei Ablauf der Gültigkeit einer Trainer C- Lizenz
Wird das Datum der Gültigkeit der Trainer C-Lizenz überschritten und ist zuvor keine Fortbildungsmaßnahme besucht worden, so gilt Folgendes:
Die Lizenz gilt als so genannte „ruhende“ Lizenz, wenn das Datum des Lizenzablaufs nicht 4 Jahre übersteigt.
Diese Lizenz kann im Rahmen einer Sonderregelung wiederbelebt werden, indem 2 vom WBV anerkannte Fortbildungsmaßnahmen (dies sind Coach Clinics des WBV und des DBB) besucht werden. Dazu muss ein formloser, postalischer Antrag auf Wiederbelebung der abgelaufenen Lizenz an Petra Schulte (Südstraße 69, 48153 Münster) gestellt werden.
Ist das Gültigkeitsdatum mehr als 4 Jahre überschritten so ist Rücksprache mit dem Lehr- und Trainerausschuss zu halten. Es müssen 3 Fortbildungen besucht bzw. Ausbildungsinhalte wiederholt werden, wobei diese einen Umfang mindestens 48 LE haben müssen. Auch in diesem Fall ist ein formloser, postalischer Antrag auf Sonderregelung zu stellen.