14.04.2011
FÜL/C Trainer - Hinweis bezüglich Sonderregelungen
2.10 Sonderregelungen
Sonderregelungen gelten u.a.
· für Absolventen ausgewählter Universitäten des Landes NRW (sofern adäquate Unterlagen seitens der Antragsteller eingereicht werden und zwischen Verband und Universität eine Vereinbarung besteht)
· für ruhende Lizenzen
Sonderregelungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig (pro Antrag werden seitens des WBV € 25,00 in Rechnung gestellt) und in schriftlicher Form mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. Abschlüsse, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) beim zuständigen Mitglied des LTA – hier Ressort Sonderregelungen (Petra Schulte) – zu beantragen.
Alexander Biemer, Vizepräsident Bildung
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