Ab sofort finden Sie hier die Amtlichen Mitteilungen, die bisher im WBV-Report veröffentlicht wurden.
Die Kategorien im Einzelnen:
Gleichzeitig nehmen wir die Gelegenheit wahr und müssen Sie über eine – auch beim Amtsgericht hinterlegte – Protokollberichtigung informieren:
Protokollberichtigung
Für das Stimmrecht auf dem außerordentlichen Verbandstag am 04.09.2010 bedeutet dies:
- § 4 Satzung: Basketballkreise sind ordentliche Mitglieder
Gemäss § 11 der Satzung i.d.F. vom 20.06.2010 erhält der Basketballkreis 1 Stimme.
In diesem Zusammenhang, machen wir noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass gem. § 11 der Satzung (neu) i.V. mit § 3 der Geschäfts- und Verfahrensordnung jeder Delegierte zur Wahrnehmung seines Stimmrechtes eine schriftliche Legitimation vorzulegen hat.
§ 11 Satzung
Stimmrecht, Stimmenzahl, Antragsrecht, Beschlussfähigkeit
1. Nur ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht.
Stimmenübertragung auf ein anderes ordentliches Mitglied ist zulässig. Jedes ordentliche Mitglied darf zusätzlich nur das Stimmrecht für ein weiteres ordentliches Mitglied übernehmen. Dieses muss im gleichen
Basketballkreis ansässig sein.
2. Mitglieder werden auf dem Verbandstag durch Delegierte vertreten. Weitere Einzelheiten regelt die Geschäfts- und Verfahresordnung des WBV.
3. Ein Delegierter kann das Stimmrecht nur für ein Mitglied ausüben. Dieses Stimmrecht schließt die nach § 11 Abs. 1 übertragenen Stimmen mit ein.
4. Mitglieder des Präsidiums können kein Stimmrecht ausüben.
5. Die jedem ordentlichen Mitglied zustehende Stimmenzahl richtet sich nach der Anzahl der erteilten Teilnahmeberechtigungen. Maßgebend ist der Stand am 01. Januar des Jahres, in dem der Verbandstag stattfindet. Die Stimmenzahl eines
ordentlichen Mitglieds wird wie folgt errechnet:
a) 0 bis 20 erteilte Teilnahmeberechtigungen 1 Stimme
b) 21 bis 40 erteilte Teilnahmeberechtigungen 2 Stimmen
c) 41 bis 80 erteilte Teilnahmeberechtigungen 3 Stimmen
d) 81 bis 160 erteilte Teilnahmeberechtigungen 4 Stimmen
e) über 160 erteilte Teilnahmeberechtigungen 5 Stimmen
6. Anträge können ordentliche Mitglieder und das Präsidium einbringen. Sie sind schriftlich zu begründen.
7. Außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben weder ein Stimmrecht noch ein Antragsrecht.
8. Der Verbandstag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Delegierten beschlussfähig.
§ 3 Geschäfts- und Verfahrensordnung
Delegierte
1. Jeder stimmberechtigte Delegierte hat seine Legitimation vor Beginn des Verbandstages dem Protokollführer oder den vom Präsidium beauftragten Personen gegenüber nachzuweisen. Der Nachweis bedarf der Schriftform und muss auf dem offiziellen Vereins- bzw. Kreisbriefbogen erfolgen.
Er muss den Namen des Delegierten enthalten sowie mit Siegel bzw. Stempelabdruck und der Unterschrift des Abteilungsleiters bzw. Vorsitzenden oder deren Stellvertreter versehen sein. Kopien sowie handschriftliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht zulässig.
2. Gleiches gilt für eine Vollmacht bei Stimmrechtsübertragungen gem. § 11 der Satzung.
3. Die Kosten für Anreise und Verpflegung der Delegierten haben die Vereine bzw. Kreise zu tragen.
4. Für die übrigen offiziellen Teilnehmer, die nicht Delegierte sind, trägt der WBV die Kosten für Anreise und Verpflegung im Rahmen der Richtlinien zur Kostenerstattung.
Westdeutscher Basketball-Verband e.V.
gez. Klaus-Rüdiger Biemer, Präsident
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