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In einem Eilverfahren hat der Vorsitzende des WBV-Rechtsausschuss als zuständige Instanz am 11.09.2009 folgende Entscheidung getroffen:
„Die Regelungen des § 9 Absatz 4 bis 7 der WBV-Spielordnung ( WBV SO ) des Antragsgegners in der Fassung des Verbandstagesbeschlusses vom 28.06.2009 werden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragsteller im Normenkontrollverfahren 1 NKV 2009 unter Einbeziehung aller seit dem Verbandstagsbeschluss vom 28.06.2009 vom Antragsgegner erlassenen Bestimmungen, die der Umsetzung des Verbandtagsbeschlusses dienen und den Spielbetrieb der 2. Regionalliga der Herren des Antragsgegners betreffen, außer Vollzug gesetzt.“
Damit können ab sofort in Spielen der 2.Regionalliga Herren Spieler unabhängig von ihrer Nationalität eingesetzt werden. Der Nachweis der Nationalität ist für den Einsatz bei Spielen der 2.Regionalliga Herren nicht notwendig.
Auf dem ordentlichen Verbandstag am 28. Juni 2009 hatten die Vereine UBC Münster, Paderborn Baskets und TSV Bayer 04 Leverkusen einen Antrag zur Änderung des § 9 der WBV-Spielordnung gestellt. Dieser Antrag sah vor, dass in der 2.Regionalliga Herren nur 2 Ausländer pro Spiel eingesetzt werden können. Gleichzeitig war eine Ausnahmeregelung für jugendliche Ausländer vorgesehen. Der Verbandstag hat diesen Antrag mehrheitlich angenommen und die neuen Bestimmungen wurden in die WBV-Spielordnung aufgenommen.
Am 1.September 2009 haben die Vereine BG Aachen und SV Nike Aachen als Trägervereine der SG Aachen (2. Regionalliga Gruppe 1) vor dem WBV-Rechtsausschuss ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, um einen eventuellen Verstoß der Bestimmungen des § 9 der WBV-Spielordnung mit höherrangigen Bestimmungen überprüfen zu lassen. Gleichzeitig wurde der Erlass einer aufschiebenden Wirkung beantragt.
Der Vorsitzende des WBV-Rechtausschusses begründet die sofortige Außer- Vollzugsetzung unter anderem damit, dass die Antragsteller glaubhaft gemacht hätten, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung zur Abwehr eines besonders schwerwiegenden Nachteiles geboten sei. Denn nach Überzeugung des Rechtsausschuss sei nach den vorgelegten eides-stattlichen Versicherungen davon auszugehen, dass der Fortbestand der Spielgemeinschaft des Antragstellers und damit auch die Teilnahme am Wettbewerb der 2. Regionalliga der Herren des Antragsgegners in der Saison 2009/2010 schwerwiegend gefährdet sei, wenn es bereits in dieser Saison zur Anwendung der neuen Regelung käme. Aus Sicht des Rechtsausschusses sei es auch nachvollziehbar, dass der nachträgliche Verzicht auf bis zu drei ausländische Spieler kurz vor der Saison eine sportlich erfolgreiche Teilnahme an dem Wettbewerb der 2. Regionalliga des Antragsgegners verhindere und deshalb auch der Verlust von Sponsoren zu befürchten wäre. Zudem sei die Anordnung auch deshalb dringend geboten, weil sich bereits jetzt abzeichnet, dass der Antragsteller zumindest mit dem Einwand eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot in der Hauptsache Erfolg haben wird. Der Verbandstagsbeschluss sei nach dem 01.06.2009 und damit schon während der diesjährigen laufenden Saison erfolgt. Zudem sieht der Rechtsausschuss Anpassungen der Ausschreibung nach dem 30.04. als problematisch an. Wie das vor dem Hindergrund der DBB-Bundestagsbeschlüsse, in der Regel nach dem 30.04., zu bewerten ist, wird zukünftig noch zu klären sein.